Bundesrat verabschiedet Gesetzentwurf zum "Tierschutz-TÜV"
15.05.2009
(BFL). Der Bundesrat hat die Einführung des sogenannten "Tierschutz-TÜV" für Stalleinrichtungen beschlossen. Die Länderkammer stimmte dem zweiten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes zu. Die Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallungseinrichtungen von Nutztieren sollten deshalb zunächst ausschließlich für Legehennen verpflichtend eingeführt werden. Die Länder begründen ihre Forderung mit der Komplexität der Haltungssysteme von Legehennen. Die Behörden könnten kaum oder nur mit erheblichem Aufwand beurteilen, ob die Stallungen artgerecht sind. Haltungssysteme von Legehennen sollten deshalb bei der kommenden Zertifizierung bevorzugt berücksichtigt werden. Eine auf Grundlage des Gesetzes basierende Rechtsverordnung müsse sich deshalb zunächst ausschließlich auf Legehennen beziehen, so der Bundesrat. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatten sich im Ernährungsausschuss des Bundestages in einer Protokollerklärung zur Änderung des Tierschutzgesetzes darauf verständigt, dass der Tierschutz-TÜV zunächst nur für die Legehennenhaltung gelten und dort ab Beginn des Jahres 2012 eingeführt werden soll. Es wurde klargestellt, dass bereits bestehende Stalleinrichtungen nicht von einer solchen Prüfung zu betroffen sind. Ob sich zukünftig die Prüfung jedoch ausschließlich auf die Legehennenhaltung beschränkt darf bezweifelt werden. Jüngste Erklärungen agrarpolitischer Sprecher fast aller Parteien auf dem "Agrarpolitischen Frühschoppen" der ISN in Berlin schlossen eine Ausweitung der Prüfung auf Stalleinrichtungen für weitere Tierarten nicht aus.