(ZDS). Im Agrarausschuss des Bundestages hat man sich am 18.03. auf den Gesetzesentwurf zur Einführung des sogenannten "Tierschutz-TÜV" geeinigt. Damit soll die Einführung von Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen ermöglicht werden. So sollen bereits ab dem 01.01.2012 für Legehennen nur noch geprüfte, serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in Verkehr gebracht werden dürfen. Für den Bereich der Schweinehaltung sind derzeit zwar noch keine konkreten Durchführungsverordnungen in dem Gesetz enthalten, es wurde jedoch auch hierfür schon mal der gesetzliche Rahmen festgelegt. Der Entwurf wird von der Wirtschaft scharf kritisiert. Es liegen Stellungnahmen von ISN und DBV vor. Hart ins Gericht geht die ISN mit den Abgeordneten aus den eigenen Reihen (Jahr und Holzenkamp).
Selbt die Warnungen der Vereinigung der Stallbauindustrie hat der Ausschuss ignoriert. So hatte der LSA im Vorfeld gewarnt, das Aufwand und Kosten für die Prüfverfahren zahlreiche mittelständische Unternehmen in die Aufgabe drängen, weil diese Kosten nicht geschultert werden könnten. Außerdem würde die Entwicklung neuer Produkte bzw. deren Weiterentwicklung leiden. Da der Tierschutz-TÜV nicht EU-weit, sondern nur in Deutschland eingeführt werden soll, seien erhebliche Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU die Folge.
Fazit: Mit dem Gesetzentwurf wird ein falsches Signal zur falschen Zeit gesetzt. Was wir jetzt brauchen, ist eine Stärkung der Wirtschaft und keine Lähmung.